Rechtsprechung
OLG München, 30.01.2007 - Verg 20/06 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- oeffentliche-auftraege.de
Nachprüfungsverfahren: fehlendes Rechtsschutzbedürfnis bei einer sofortigen Beschwerde hinsichtlich der Nachfestsetzung von Kosten
- VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Gebührenfestsetzung nach Unanfechtbarkeit?
Verfahrensgang
- VK Südbayern, 08.06.2006 - Z3-3-3194-1-14-05/06
- VK Südbayern, 06.11.2006 - Z3-3-3194-1-14-05/06
- OLG München, 30.01.2007 - Verg 20/06
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BayObLG, 06.02.2004 - Verg 25/03
Nachfestsetzung von Gebühren nach Unanfechtbarkeit eines …
Auszug aus OLG München, 30.01.2007 - Verg 20/06
Dies betrifft sowohl Kostengrundentscheidungen als auch Kostenfestsetzungsbeschlüsse (BayObLG, Beschluss vom 20.1.2004, Verg 21/03; Beschluss vom 6.2.2004,Verg 25/03).Selbst nach Unanfechtbarkeit eines Kostenfestsetzungsbeschlusses der Vergabekammer kann die erstattungsberechtigte Partei die Nachfestsetzung höherer Gebühren verlangen, wenn sie im abgeschlossenen Kostenfestsetzungsverfahren irrtümlich von einem zu niedrigen Streitwert ausgegangen ist (BayObLG vom 6.2.2004, Verg 25/03).
Der Senat folgt darüber hinaus der überwiegenden Meinung, dass eine Nachfestsetzung auch für die Forderung von Mehrbeträgen von schon geltend gemachten Ansätzen zulässig sein kann (ebenso BayObLG vom 6.2.2004, a.a.O.;… vgl. auch Zöller/Herget § 104 Rn. 21 Stichworte "Nachliquidation" und ,,Streitwert").
Dies unterscheidet den Fall auch von demjenigen, der der Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 6.2.2004 (Verg 25/03) zugrunde lag.
- OLG Düsseldorf, 17.01.2006 - Verg 63/05
Sofortige Beschwerde gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss der Vergabekammer
Auszug aus OLG München, 30.01.2007 - Verg 20/06
Die Vergabekammer hat diesen Wertansatz jedoch inzident mit zu überprüfen und darauf aufbauend die zu erstattenden Anwaltsgebühren zu berechnen und festzusetzen (vgl. OLG Düsseldorf vom 17.01.2006, Verg 63/05; http://www.ibr-online.de/interna/js.htmlhttp://www.ibr-online.de/interna/js.html BayObLG vom 12.3.2002, http://www.ibr-online.de/interna/js.htmlVerg 3/02; Weyand, ibr-online-Kommentar Vergaberecht, Stand 2.1.2007, GWB § 128, 37.7.5.1., Rnrn. 2969, 2970, mit zahlreichen Nachweisen). - OLG Hamburg, 17.03.2005 - 8 W 22/05
Rechtsschutzbedürfnis für die sofortige Beschwerde gegen einen …
Auszug aus OLG München, 30.01.2007 - Verg 20/06
Die Antragstellerin hätte ihr Ziel einer Korrektur des Kostenfestsetzungsbeschlusses mit einer entsprechenden Antragstellung damit einfacher und billiger erreichen können (vgl. auch Hanseatisches Oberlandesgericht vom 17.3.2005, 8 W 22/05). - BayObLG, 20.01.2004 - Verg 21/03
Kostenentscheidung in einer Vergabesache - Gebührenbemessung
Auszug aus OLG München, 30.01.2007 - Verg 20/06
Dies betrifft sowohl Kostengrundentscheidungen als auch Kostenfestsetzungsbeschlüsse (BayObLG, Beschluss vom 20.1.2004, Verg 21/03; Beschluss vom 6.2.2004,Verg 25/03).
- VG Sigmaringen, 13.03.2008 - 5 K 396/08
Nachfestsetzungsantrag im Kostenfestsetzungsverfahren bei irrtümlich zu niedrig …
Dies gilt auch hinsichtlich der Nachfestsetzung für die Forderung von Mehrbeträgen von schon geltend gemachten Ansätzen (BayObLG…, Beschluss vom 6.2.2004, a.a.O.; Beschluss vom 30.1.2007 - Verg 20/06 - OLG Bamberg, Beschluss vom 14.6.1985 - 6 W 16/85 - OLG Hamburg, Beschluss vom 17.8.1978 - 8 W 222/78 -, MDR 1979, 235; Stein/Jonas/Bork, ZPO, § 103 RdNr. 12), so dass die Rechtskraft des ursprünglichen Kostenfestsetzungsbeschlusses der Nachfestsetzung einer höheren, aus dem richtigen Gegenstandswert folgenden Verfahrens- und Terminsgebühr nicht entgegensteht (BayObLG, Beschlüsse vom 6.2.2004 und vom 30.1.2007, a.a.O.; OLG Hamm, Beschluss vom 18.2.1981 - 23 W 51/81 -, AnwBl. 1982, 74;… Zöller/Herget, ZPO, 26. Aufl., § 104 RdNr. 21 Stichwort Streitwert).Vielmehr ist anerkannt, dass ein Irrtum einer Partei / eines Beteiligten über den Streitwert / Gegenstandswert bei einem Kostenfestsetzungsantrag durch eine Nachfestsetzung unabhängig davon korrigiert werden kann, ob die irrige Streitwertannahme bereits im abgeschlossenen Kostenfestsetzungsverfahren hätte aufgedeckt werden können (vgl. BayObLG, Beschluss vom 30.1.2007, a.a.O., OLG Hamm…, Beschluss vom 18.2.1981, a.a.O.; Zöller/Herget, § 104 ZPO RdNr. 21 Stichwort Streitwert).